Europa
Georgien
Deutschland

Visum


Au Pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel (Visum/Aufenthaltserlaubnis). Der Aufenthaltstitel muss die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlauben. Er wird von der Ausländerbehörde grundsätzlich erteilt, wenn die örtlich zuständige Agentur für Arbeit der Beschäftigungsaufnahme zugestimmt hat.

Noch mehr Informationen dazu finden Sie in diesem Dokumenten.

Download I
Download II

 

Ihre Au Pair Agentur / NEUE Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 16:30 bis 18:30 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 16:00 bis 18:00 Uhr. Vermittlung in Northeim, wir freuen uns auf Ihren Anruf! (+49) 05551 - 5898463